02.07.2018 – zuletzt aktualisiert am: 26.04.2022

Alleinreisendes Kind: Vollmacht, Einverständnis & Regelungen

Ob zur Verwandtschaft ins Ausland mit dem Reisebus oder die erste Urlaubsreise mit der Freundesgruppe mit dem Flugzeug: Alleinreisende Kinder und Jugendliche sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Doch ab wann dürfen Kinder und Jugendliche alleine fliegen oder mit der Bahn fahren? Welche Regelungen von Reise- oder Veranstaltungsanbietenden bestehen? Und: Welche Vorsorge für alleinreisende Kinder sollte getroffen werden? Relevante Informationen und eine Reisevollmacht-Vorlage für ein alleinreisendes Kind, bietet dieser Beitrag.

Ab wann dürfen Kinder alleine reisen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, ab welchem Alter Kinder alleine reisen dürfen. Denn Eltern entscheiden, ob Kinder alleine verreisen dürfen. Diese Entscheidung müssen Erziehungsberechtigte verantwortungsvoll treffen und dabei den Entwicklungsstand und die Selbstständigkeit des Kindes berücksichtigen.

Das Jugendschutzgesetz trifft dazu keinerlei Festlegungen. Es beschränkt das Aufenthaltsrecht für Kinder und Jugendliche allerdings in § 8 d mit den Bestimmungen zum Aufenthalt an "jugendgefährdenden Orten“ – als solche können unter Umständen auch ein Bahnhof oder Flughafen gelten. Eltern sollten ihre Kinder also erst dann selbstständig auf Reisen schicken, wenn sie damit verantwortungsbewusst umzugehen wissen.

Alleinreisendes Kind: Was gilt für Bahn, Bus und Flugzeug?

Hinsichtlich alleinreisender Kinder unterscheiden sich die Vorschriften der verschiedenen Verkehrsmittel-Betreiber wie folgt:

Bahn

Bei der Deutschen Bahn beispielsweise dürfen Kinder schon ab sechs Jahren alleine reisen. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren kann eine Betreuung durch Bahnbedienstete dazu gebucht werden, weil Zugbegleiter und Zugbegleiterinnen diese Verantwortung nicht zusätzlich übernehmen können.

Der Bahnanbieter Flixtrain hingegen sieht vor, dass Kinder zwischen 10 und 14 nur dann ohne Begleitung fahren dürfen, wenn eine Einverständniserklärung für ein ohne Eltern reisendes Kind vorliegt. Dies gilt allerdings nicht für Nachtverbindungen, für Fahrten über nationale Grenzen hinaus oder mit Umsteigverbindungen.

Fernbus

Die meisten Fernbusunternehmen lassen Kinder erst ab einem Alter von zehn Jahren alleine mitreisen. Bis zum fünfzehnten Lebensjahr muss eine Reisevollmacht für Kinder vorgelegt werden. Vor der Buchung sollte unbedingt bei dem Unternehmen nachgefragt werden, welche Bestimmungen gelten, damit das Kind alleine sicher reisen kann.

Flug

Bei den meisten Fluggesellschaften dürfen Kinder ab 12 Jahren alleine fliegen. Für jüngere Kinder muss eine Betreuung an Bord dazu gebucht werden. Das ist im Regelfall kostenpflichtig und ab einem Alter von fünf Jahren möglich. Bevor der Flug gebucht wird, sollten die Elternteile sich unbedingt vorab informieren, um dem Kind ein sicheres Reisen zu ermöglichen.

Wichtig: Wenn das alleinreisende Kind, das mit Betreuung reist, vom Flughafen abgeholt wird, sollte der Ausweis nicht vergessen werden! Die Begleitpersonen der Fluggesellschaften dürfen das Kind nur an die in ihren Papieren genannten Personen herausgeben – und diese Personen müssen sich ausweisen können. Es reicht nicht aus, dass das Kind die abholenden Personen identifizieren kann.

Reisevollmacht für Kinder: Wann wird eine Einverständniserklärung benötigt?

Viele Anbieter verlangen eine Reisevollmacht für Kinder, um ihnen ein reibungsloses Reisen zu ermöglichen. Diese wird oft auch benötigt, wenn Minderjährige mit den Großeltern, dem Freundeskreis oder mit nur einem Elternteil reisen. Hintergrund ist, dass Grenzbeamte sichergehen möchten, dass es sich nicht um Kindesentführung handelt.

Eine Reisevollmacht für Kinder wird wie folgt benötigt:

Innerhalb der EU

Außerhalb der EU

In einigen Ländern in der EU ist eine Reisevollmacht zwingend notwendig. Zu diesen Ländern gehören:

- Bosnien
- Griechenland
- Großbritannien
- Herzegowina
- Kroatien
- Mazedonien
- Serbien
- Slowenien

Reist das Kind außerhalb Europas, muss immer eine Kindereisevollmacht mitgegeben werden. Es ist sinnvoll, rechtzeitig vor der Abreise bei den Botschaften der zu bereisenden Länder Erkundigungen einzuholen, wie die genauen Regeln sind. Manche Länder fordern Beglaubigungen, eine Übersetzung in die Landessprache oder das Mitführen einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
 

Welche Informationen muss eine Kinderreisevollmacht enthalten?

Eine Einverständniserklärung für Minderjährige sollte folgende Informationen enthalten:

  • Personalien der Erziehungsberechtigten (Name, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Personalausweisnummer und Kopie des Ausweises)
  • Personalien des Kindes (Name, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Personalausweisnummer und Kopie des Ausweises)
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Ggf. Personalien der Begleitperson (Name, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Personalausweisnummer und Kopie des Ausweises)
  • Zeitraum der Reise
  • Route der Reise
  • Unterschrift der Erziehungsberechtigen

Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht benötigen keine Vollmacht des anderen Elternteils. Der Nachweis des alleinigen Sorgerechts vom Jugendamt sollte aber zur Sicherheit mitgeführt werden.

Reisevollmacht für Kinder*: Jetzt kostenlos downloaden!

Einfach, sicher und schnell: Wer keine eigene Reisevollmacht für sein Kind erstellen möchte, kann diese hier kostenlos downloaden und anschließend ausfüllen:

Hier Reisevollmacht für alleinreisendes Kind* downloaden!

*Achtung: Kein amtliches Dokument, sondern nur eine  Empfehlung. Je nach Reiseland kann die Kopie der Ausweisdokumente der Personensorgeberechtigten zusätzlich zur Reisevollmacht erforderlich sein. Bestenfalls sollten sich Betroffene vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung erkundigen.

Checkliste für alleinreisende Kinder: Was wird benötigt?

Folgende Dokumente sollten Kinder während der Reise immer bei sich tragen:Ticket für den Flug, Bus oder die Bahn

  • Gültiger Reisepass/Kinderausweis
  • Ggf. benötigtes Visum
  • Reisevollmacht der Eltern
  • Kopie der Ausweise der Eltern
  • Impf- und Allergieausweis
  • Internationale Notfallnummern
  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten und des Kindes (Heimatadresse, Telefonnummern, …)

 Wichtig! Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Diese sind ab Ausstellung nur noch maximal ein Jahr lang gültig.

Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht für alleinreisende Kinder

Trotz der gewissenhaften Vorbereitung kann das Kind auf der Reise trotzdem in eine Situation geraten, bei der die Frage nach der Aufsichtspflicht und dem Versicherungsschutz geklärt werden muss. Wird das Kind krank oder verursacht Schäden, sollten Eltern diese Dinge wissen:

Aufsichtspflicht in Ferienlagern: Wer haftet bei Freizeiten?

Wer sein Kind in eine Ferienfreizeit schicken möchte, sollte sich gut über den Anbieter informieren. Für die Zeit des Aufenthalts liegtnämlich die Aufsichtspflicht bei den Betreuern und Betreuerinnen der Freizeit. 

Für etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Verletzung der Aufsichtspflicht ist ein Privatrechtsschutz der Eltern immer sinnvoll, denn Kinder sind in den meisten Tarifen automatisch mitversichert. Auch bei Alleinerziehenden in Rechtsschutz-Single-Tarifen ist die Mitversicherung der Kinder in der Regel enthalten.

Eine Rechtsschutzversicherung greift beispielsweise dann, wenn bei der Anreise eines Kindes zu einem Ferienlager Unstimmigkeiten darüber bestehen, wann die Aufsichtspflicht auf die Betreuer übergegangen ist, bzw. bei der Rückreise zurück zu den Eltern. Verursacht das Kind einen Schaden oder wird verletzt, kann es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, etwa um die Kostenübernahme des Schadens oder um den Anspruch auf Schmerzensgeld.

Rechtsschutztipp 

  • Mit der privaten Rechtsschutzversicherung von ALLRECHT brauchen Sie sich keine Gedanken über die Kosten eines Rechtsstreits machen. Jetzt informieren!
  • Dringende Rechtsfragen können ALLRECHT Kunden bequem und direkt mit Hilfe einer telefonischen Erstberatung durch die Vermittlung von kompetenten Anwälten klären lassen.

Krankenversicherung bei allein reisenden Kindern

Bei Reisen im Inland gibt es in der Regel keinerlei Probleme beim Versicherungsschutz der Kinder. Die Mitversicherung in der Krankenversicherung funktioniert auch im EU-Raum und in einigen Ländern darüber hinaus. Wird eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, ist mit dem Anbietenden zu klären, ob auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kind alleine reist.

Haftpflicht: Wann haften Eltern für das reisende Kind?

Beim Thema Haftpflicht gelten auf Reisen dieselben Regeln wie zuhause. Bei versehentlich von Kindern verursachten Schäden zahlt die Haftpflicht, auch im Ausland. Bei mutwillig angerichteten Schäden kommt dagegen die Aufsichtspflicht ins Spiel, die bei den Eltern bleibt, solange das Kind unterwegs ist. Ist die Reise für das Kind nicht zumutbar, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt und die Haftplicht zahlt nicht. Sind Probleme während der Fahrt für die Erziehungsberechtigten nicht vorhersehbar und kommt es zu mutwilligen Beschädigungen, zahlt der Verursacher – in dem Fall das Kind selbst, sobald es volljährig ist und sein eigenes Geld verdient.

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