24.01.2022
Pflegereform ab 2021/2022: Das ändert sich

Mehr Zuschüsse für Pflegebedürftige, Unterstützung für Angehörige und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte: Die Pflegereform 2021/2022 soll das deutsche Pflegesystem grundlegend verbessern. Die Änderungen fallen in vielen Bereichen jedoch geringer aus als erwartet. Welche Neuerungen die Pflegereform mit sich bringt und was diese für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bedeuten, fasst dieser Artikel zusammen.
Pflegereform 2021: Neues Pflegegesetz entlastet Pflegebedürftige
Bereits am 1. Januar 2021 traten die ersten Änderungen der im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (kurz: GVWG) beschlossenen Neuregelungen zur Pflege in Kraft. Das GVWG besteht vorrangig aus drei Säulen:
- Pflegereform für die stationäre Pflege
- Pflegereform für die ambulante Pflege
- bessere Entlohnung für das Pflegepersonal
Die Pflegereform für die stationäre Pflege
Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten ab dem 1. Januar 2022 einen Zuschuss zu ihrem Eigenanteil der Pflegeheim-Kosten. Dieser gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und richtet sich nach dem Zeitraum, in welchem die Pflegebedürftigen Leistungen der vollstationären Pflege bisher bezogen haben. Der Zuschlag beträgt:
- 5 % des Eigenanteils in den ersten 12 Monaten
- 25 % des Eigenanteils ab dem 13. Monat
- 45 % des Eigenanteils ab dem 25. Monat
- 70 % des Eigenanteils ab dem 37. Monat
Hinweis: Angefangene Monate werden als voller Monate angerechnet.
Darüber hinaus wird zukünftig ein Personalbemessungssystem für die stationäre Pflege eingeführt. Das System soll nach qualitativen und quantitativen Maßstäben für eine einheitliche Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sorgen.
Zuschuss für Investitionskosten
Gemäß § 9 SGB XI werden die Investitionskosten bei einer Unterbringung im Pflegeheim durch die Länder gefördert. Zukünftig ist diese Förderung verbindlich. Mit einem monatlichen Zuschuss zu den Investitionskosten i.H.v. 100 Euro sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet werden.
Die ambulante Pflege
Erhöhung der Pflegesachleistungen
Ab 1. Januar 2022 werden die Pflegesachleistungen für jeden Pflegegrad um je 5 Prozent angehoben. Die finanzielle Unterstützung beträgt zukünftig:
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen |
Pflegegrad 2 | 723 Euro pro Monat |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro pro Monat |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro pro Monat |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro pro Monat |
Der Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wird der Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent erhöht – von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Die Anhebung wird automatisch umgesetzt, einen entsprechenden Antrag müssen Pflegebedürftige nicht stellen.
Darüber hinaus besteht in Zukunft ein Anspruch auf eine Übergangspflege im Krankenhaus für eine Dauer von bis zu 10 Tagen. Der Anspruch entsteht, wenn die Pflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand gewährleistet werden kann. Dies ist vor allem für pflegende Angehörige relevant, die kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen, um die erforderliche Pflege zu übernehmen.
Neues Pflegereformgesetz: Pflegepersonal wird besser bezahlt
Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Auch gibt das Bundesgesundheitsministerium zukünftig einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel vor, um die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte zu ermöglichen.
Zusätzlich erhalten Pflegekräfte mehr Verantwortung. Sie dürfen:
- Empfehlungen für Hilfsmittel abgeben, für die bisher eine Anweisung von ärztlichem Fachpersonal erforderlich war und
- Dauer und Häufigkeit von verordnungsfähigen Maßnahmen bestimmen und durchführen, sofern diese im vertragsärztlich festgelegten Rahmen liegen.
Kritik an der Pflegereform
Zwar wurden im Rahmen des Gesetzesentwurfes zur Pflegereform 2022 viele Änderungen angekündigt, die tatsächlichen Neuregelungen sind für viele Involvierte jedoch eine Enttäuschung. So wurden angekündigte Änderungen – wie beispielsweise die Pflegegelderhöhung – nahezu ersatzlos aus der Reform gestrichen. Auch eine verbesserte Regelung zur Pflegezeit für Angehörige wurde nicht umgesetzt. Zudem kritisiert der Spitzenverband der Krankenkassen, die Pflegereform sei nicht ausreichend gegenfinanziert, die Entlastung der Pflegebedürftigen sei nicht ausreichend.
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