18.05.2020 – zuletzt aktualisiert am: 08.04.2024

Ehrenamt für Senioren – Was gilt es zu beachten?

Rund 30 Millionen Menschen engagieren sich freiwillig im Rahmen eines Ehrenamtes. Viele Ehrenamtler zählen zu der Gruppe der Rentnerinnen und Rentner. Gerade für Ältere, die aus dem Berufsleben ausscheiden, gilt das Ehrenamt als sinnstiftende Tätigkeit, die den Engagierten viel Freude bringt. Doch was gilt es bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit für Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen? Welche Anlaufstellen gibt es und wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Können ehrenamtliche Helfer persönlich haftbar gemacht werden? Dieser Artikel fasst das Wichtigste zusammen.

Ehrenamt als Renter: Die passende Beschäftigung finden

Die Palette der Möglichkeiten, um sich als Rentnerin oder Rentner ehrenamtlich zu engagieren ist groß: von Unterstützung in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Pflege, über Besuchs- und Nachbarschaftsdienste, Gassigeher im Tierheim oder Flüchtlingshilfe – in nahezu allen Lebensbereichen werden helfende Hände gerne gesehen.

Um die passende Tätigkeit ausfindig zu machen, sollten sich Personen im Ruhestand die sich ehrenamtlich engagieren wollen, folgende Fragen als Orientierungshilfe stellen:

  • Welche Tätigkeit bereitet mir Freude?
  • Möchte ich Menschen anleiten, anderen helfen oder lieber mit Technik arbeiten?
  • Gibt es eine bestimmte Personengruppe, z.B. Kinder, oder eine spezielle Einrichtung, für die ich mich einsetzen möchte?
  • Möchte ich meine bisherigen beruflichen Erfahrungen einbringen oder etwas ganz Neues lernen und mir neue Bereiche erschließen?
  • Möchte ich in einem Verein tätig sein oder mich allein engagieren?
  • Wie viel Zeit möchte ich aufwenden? Möchte ich mich kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum engagieren?

 

Tipp: Wer Hilfe bei der Auswahl eines passenden Ehrenamtes benötigt, kann den Online-Test der Aktion Mensch als eine erste Orientierungshilfe nutzen.

Ehrenamtliche Arbeit aufnehmen – Welche Anlaufstellen gibt es?

Ehrenamtsbörse

Beinahe jede größere Stadt und fast jeder Landkreis verfügt über Ehrenamtsbüros, Ehrenamtsportale im Internet oder Freiwilligenbörsen. Oft lohnt sich auch ein Blick auf Wohlfahrtsverbände oder Kirchengemeinden, die auf die Hilfe vieler ehrenamtlich Engagierter angewiesen sind. In kleineren Orten oder ländlichen Gebieten findet man den Zugang oft im persönlichen Kontakt mit den Nachbarn, im Sportkreis oder erhält Tipps im Rathaus. Angebote aus ganz Deutschland finden interessierte Seniorinnen und Senioren in der Freiwilligen-Datenbank.

Freiwilligenagentur

Freiwilligenagenturen können an einem Ehrenamt interessierte Senioren ebenfalls bei der  Suche und Auswahl eines passenden freiwilligen Engagements unterstützen und konkrete Angebote vermitteln. Die bagfa ist der bundesweite Dach- und Fachverband der Freiwilligenagenturen in Deutschland.

Mehrgenerationenhaus

Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsstätten mit generationenübergreifendem Ansatz, an denen das nachbarschaftliche Miteinander einer Kommune gelebt wird. Offene Treffs und Projekte ermöglichen Personen in Rente einen leichten Einstieg in ein Ehrenamt. Zu den bekannten Angeboten für Rentner zählt zum Beispiel die Vermittlung als Leihgroßeltern. In Deutschland existieren rund 540 Mehrgenerationenhäuser.

Eine weitere Anlaufstelle können gemeinnützige Organisationen vor Ort sein. Wer auch nach dem Renteneintritt weiterhin berufliches Know-how einbringen möchte, der kann sich an den Senior Expert Service (SES) wenden, der ehrenamtliche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand ins In- und Ausland vermittelt.

Aufwandsentschädigung im Ehrenamt als Rentner

Das Ehrenamt ist eine freiwillige Tätigkeit und wird grundsätzlich nicht vergütet. Allerdings erstatten viele Organisationen den ehrenamtlich Tätigen den Aufwand und die Auslagen, i.d.R. in Form einer Pauschale oder eines Taschengeldes. Wenn Seniorinnen und Senioren für ihre freiwillige Arbeit eine Aufwandsentschädigung erhalten, können sie diese in den meisten Fällen im vollen Umfang behalten, denn grundsätzlich gilt, dass Menschen im Rentenalter sich zu einer Altersrente etwas dazu verdienen dürfen. Die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Ruheständler wurde im Januar 2024 aufgehoben. Seitdem beträgt die jährliche Mindestgrenze für Hinzuverdienste bei einer Rente aufgrund teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Euro und bei einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung 18.558,75 Euro.

Tipp: Wer neben der Rente etwas hinzuverdient und eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann damit die eigenen Rentenzahlungen erhöhen.

Versicherung im Ehrenamt

Ehrenamtliche Helfende sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich im Auftrag von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden oder in Rettungsorganisationen oder in der freien Wohlfahrtspflege engagieren. Die Leistungen sind dabei umfassender als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemeinnützige Organisationen oder Fördervereine können eine freiwillige gesetzliche Unfallversicherung für Vorstand oder Kassenwart abschließen.

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Sportvereinen gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Für Übungsleiter greift eine private Gruppenunfallversicherung. Darüber hinaus kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, zum Beispiel um finanzielle Folgen von dauerhaften gesundheitlichen Schäden abzusichern.

Haftung im Ehrenamt - Rechtliche Risiken beim Ehrenamt?

Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist bei Schäden, die er selbst verursacht, in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Ehrenamtler sollten darauf achten, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im gewählten Tarif versichert ist. Viele gemeinnützige Vereine treffen davon unabhängig eigene Vorkehrungen in Form einer privaten Gruppenhaftpflichtversicherung. Diese kommt zum Tragen, wenn Vereinsmitglieder im Rahmen ihres Einsatzes im Verein Sachschäden bei Dritten verursachen.

Müssen ehrenamtlich Tätige mit dem Privatvermögen haften?

Dies kann in der Tat der Fall sein, zum Beispiel im Falle eines ehrenamtlichen Vorstandsmitglieds eines Sportvereins, das gegenüber Dritten für Schäden, die durch eine grob fahrlässig oder vorsätzlich begangene Pflichtverletzung bei der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit entstehen, haftet. Einen Schutz gegen fahrlässig begangene Schäden kann eine spezielle Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeiten bieten.

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Rechtsschutztipp 

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