Erweitertes Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen

Wir informieren Sie gerne.

Aktuelles zum Widerrufsrecht

Widerruf Verbraucher-Darlehensverträge

Am 09. September 2021 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) weitere Grundsatzentscheidungen erlassen und die Widerrufsbelehrungen einiger Banken als unzureichend angesehen (C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Aufgrund der neuen Grundsatzentscheidungen wird das Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen erweitert und es besteht für einige Darlehensnehmer die Möglichkeit ihren Darlehensvertrag auch außerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen zu können.
 

Ihr Rechtsrat rund um den Widerruf von Kredit- und Leasingverträgen

Wir prüfen, ob eine Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag über Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Auf Wunsch stellen wir Sie direkt an erfahrene Juristen durch, die sich Ihren Fragen stellen oder unterstützen Sie bei der Suche nach spezialisierten Rechtsanwälten vor Ort.

Rufen Sie einfach unter 0800 90 89 900 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: servicemail@allrechtweb.de

FAQ – Ihre wichtigsten Fragen rund um den Widerruf Ihres Kredit- oder Leasingvertrages

Nachfolgend greifen wir die wichtigsten Fragen zum Thema auf, die Sie bei der Bewertung und Rückabwicklung Ihrer Darlehensverträge beachten sollten.

Der EuGH hat entschieden, dass die Verbraucherinformationen im Rahmen der Vertragsunterlagen diverser Banken dann nicht den europäischen Vorgaben entsprechen, wenn bestimmte Formalien nicht eingehalten wurden. In diesen Fällen haben die Banken die Kunden nicht bzw. nicht ausreichend über bestimmte Vertragsmodalitäten belehrt. Werden diese Belehrungen auch nicht nachgeholt, beginnt die 14-tägige Frist für den Widerruf nicht und läuft deswegen auch nicht ab.

Die Frage, in welchen Fällen die Verwendung bestimmter Formulierungen in Darlehensverträgen ein Fehler ist, beschäftigte bereits mehrfach den Bundesgerichtshof (BGH) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Beide Gerichte widersprechen sich allerdings zum Teil erheblich in ihren rechtlichen Einschätzungen. Mit Beschluss vom 31.03.2020 (AZ: XI ZR 198/19) und Beschluss vom 27.10.2020 (AZ: IX ZR 498/19) hat der BGH entschieden, dass eine fehlerhafte Belehrung nicht automatisch dazu führt, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag mehrere Monate oder sogar Jahre nach dem Abschluss des Vertrags noch widerrufen werden kann.

Dem hat der EuGH – bezogen auf die von drei Banken verwendete Formulierung – widersprochen und entschieden, dass ein sog. Kaskadenverweis (= ein Gesetz verweist auf ein anderes Gesetz und von dort nochmals auf ein weiteres Gesetz) ein Verstoß gegen EU-Recht ist.

Abzuwarten bleibt daher, wie die deutschen Gerichte nun in ähnlich gelagerten Fällen entscheiden. Ein Selbstläufer ist der Widerruf also auch nach den neuesten Entscheidungen des EuGH keinesfalls. In jedem Fall muss die Frage, ob die verwendeten Klauseln fehlerhaft sind und zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ führen, im Einzelfall geprüft werden.

Dies kommt auf Ihren Vertrag an: Liegt Ihrem Vertrag die ARB-Version 2015 (Stand Oktober 2015) oder eine neuere Version der ARB zu Grunde, ist der Rechtsschutz für diese Streitigkeit grundsätzlich ausgeschlossen.  Bei anderen ARB-Versionen kommt es darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist.  

Am besten rufen Sie vorab bei uns an und besprechen dies mit unseren Mitarbeitern. Sie erreichen uns unter 0800 90 89 900

Selbst wenn der Widerruf Ihres Vertrages rechtlich möglich ist, beachten Sie bitte, dass dieser – einmal erklärt – nicht mehr zurückgenommen werden kann. Bitte prüfen Sie daher etwaige wirtschaftliche Konsequenzen eines Widerrufs bereits im Vorfeld. Dies ist vor allem dann angeraten, wenn Sie für die Vertragslaufzeit eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. In diesem Fall können die Nachteile einer Widerrufsausübung die Vorteile erheblich übersteigen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass Sie – wenn die Bank den Widerruf akzeptiert – die Restschuld innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurückzahlen müssen. Sie sollten daher bereits vor Erklärung des Widerrufs sicherstellen, dass Sie die offene Forderung auch zurückzahlen können.

Unsere Mitarbeiter Ihnen bei Ihren Fragen rund um den Versicherungsschutz und den Widerruf Ihres Verbraucherdarlehens gerne weiter. Am besten rufen Sie an und besprechen dies mit unseren Mitarbeitern. Sie erreichen uns unter 0800 90 89 900

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die richtige Auswahl des Rechtsanwalts. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts vor Ort.