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Rechtsschutz für Handel, Handwerk und Gewerbe

Rechtsschutz für Handel, Handwerk und Gewerbe

Rechtsschutz für Handel, Handwerk und Gewerbe
(§ 28 ALLRECHT-ARB)

In Ihrem Alltag als Unternehmer müssen Sie täglich existenzielle Entscheidung treffen. Da können Streitigkeiten mit Behörden, Mitarbeitern oder Nachbarn schnell vor Gericht landen. Der Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten.
Mehr Informationen zu diesem Produkt und zu unseren Service Leistungen erhalten Sie in den Produktdetails und in den Leistungsbeispielen.
uid:222 / 01.04.2011 09:19:30 / 6061