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Rechtsschutz für Handel, Handwerk und Gewerbe

Produktdetails zu Rechtsschutz für Handel, Handwerk und Gewerbe
(§ 28 ALLRECHT-ARB)

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit sowie
  • die von Ihnen bzw. Ihrem Betrieb beschäftigten Personen.

Versicherungsschutz besteht(wenn jeweils vereinbart):

  • für Sie bei Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit,
  • für Ihre Mitarbeiter bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Sie,
  • für alle von Ihnen selbst genutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland,
  • für alle auf den Betrieb zugelassenen Land-Kfz. und Anhänger,
  • für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter von zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen (Land-Kfz. und Anhänger),
  • für die im Versicherungsschein genannte Person als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden Kraftfahrzeugen sowie als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und der oben genannten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge.

 

Produktdetails zu Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Selbstständige
(gem. Klausel 3 zu den ALLRECHT-ARB)

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit

Versicherungsschutz besteht:

  • für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung, Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung).

 


Produktdetails zu erweitertem Straf-Rechtsschutz
(gem. Sonderbedingung zu den ALLRECHT-ARB)

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit sowie
  • die gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers;
  • sämtliche Betriebsangehörige.


Versicherungsschutz besteht:

  • für die Verteidigung in im Zusammenhang mit dem Betrieb des Versicherungsnehmers eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren.

 

ALLRECHT Service Leistungen

Forderungsmanagement-Service
für das außergerichtliche Inkasso Ihrer fälligen, unbezahlten und unstreitigen Forderungen durch unseren erfahrenen Inkassopartner BÜRGEL. Sie verdienen bares Geld am Schreibtisch. Gleichzeitig bleibt durch die Zwischenschaltung eines Inkasso-Dienstleisters Ihr Image beim Kunden gewahrt.

Wirtschaftsauskunft-Service
für präventive Auskünfte über die Bonität Ihrer zukünftigen Geschäftspartner. Auch hier hilft Ihnen unser Partner BÜRGEL. So schützen Sie sich bei sich anbahnenden Geschäftsbeziehungen durch gezielte Bonitätsabfragen vor künftigen Zahlungsausfällen.

JuraFon gewerblich
Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können diesen Service in allen die versicherte selbstständige Tätigkeit betreffenden Rechtsangelegenheiten nutzen. Auf diese Rechtsangelegenheiten muss deutsches Recht anwendbar sein.

Für die ALLRECHT Service Leistungen besteht keine Wartezeit.

Weitere Informationen zu Forderungsmanagement- und Wirtschaftsauskunft-Service können Sie in unserem Flyer „Aktiver Existenzschutz für Gewerbetreibende“ einsehen.

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