



Für das Gewerbe:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Nach einer Sachbeschädigung, beispielsweise an einer Arbeitsmaschine, müssen die Reparaturkosten, die Wiederherstellungskosten und die Kosten der Betriebsunterbrechung gegen den Verursacher durchgesetzt werden.
Arbeits-Rechtsschutz
Sie kündigen einem Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung. Dieser begehrt vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutz.
Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung. Erstattet werden bis zu 1.250,- Euro je Aufhebungsvereinbarung. Eine eventuell beantragte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Steuer-Rechtsschutz
Die Finanzbehörde verlangt, dass Sie ab sofort für jeden übernommenen Auftrag eine erhebliche Steuervorauszahlung abführen müssen. Sie halten die geforderten Beträge für zu hoch.
Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen.
Sozial-Rechtsschutz
Vor einem deutschen Sozialgericht muss gestritten werden, weil Sie angeblich die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt haben.
Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Ihnen wird die Gewerbeerlaubnis entzogen. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Disziplinar-RS:
Von Disziplinar-Verfahren können Wehrpflichtige, Beamte oder Zeitsoldaten betroffen sein, z.B. wegen angeblich pflichtwidrigem Verhalten.
Standesrechtsschutz:
Gegen den Angehörigen eines Berufes mit Standesrecht (z.B. Arzt, Steuerberater und Rechtsanwalt) leitet die zuständige Kammer ein Standesrecht-Verfahren wegen angeblicher Pflichtwidrigkeiten ein. Es droht der Verlust der Zulassung.
Straf-Rechtsschutz
Durch Unachtsamkeit eines Ihrer Mitarbeiter kommt es bei Arbeiten im Haus eines Kunden zu einem Feuer, bei dem Hausbewohner Brandverletzungen und Rauchvergiftungen erleiden. Gegen Sie und den verantwortlichen Mitarbeiter wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie müssen sich gegen den Vorwurf verteidigen, sie hätten gegen die Vorschriften zur Unfallverhütung verstoßen.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Strafprozess als Nebenkläger an.
Daten-Rechtsschutz
Sie sollen gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen haben. Zur gerichtlichen Abwehr benötigen Sie den Rat oder die Auskunft eines Fachanwaltes.
Für den Straßenverkehr:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie werden mit Ihrem PKW in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Schuldfrage ist strittig. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall) vor Gericht geltend machen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Nach der Inspektion eines Firmen-PKW frisst sich der Motor wegen Ölmangels fest. Er muss repariert werden. Aufgrund der erforderlich gewordenen Reparatur verklagen Sie die Inspektions-Werkstatt auf Ersatz Ihres Schadens.
Steuer-Rechtsschutz
Nachdem ein Firmen-Fahrzeug veräußert und vom Käufer ordnungemäß verschrottet wurde, werden Sie auf Zahlung weiterer Kfz-Steuer verklagt. Sie müssen sich vor dem Finanzgericht gegen die Klage zur Wehr setzen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Ihr Führerschein soll Ihnen entzogen (oder erheblich eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.
Straf-Rechtsschutz
Ein Mitarbeiter soll mit einem Firmen-Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie werden der Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt. Es droht Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollten sich gegen den Bescheid wehren.
Für die Gewerbeeinheiten:
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Streitigkeiten hinsichtlich Ihrer eigenen selbst genutzten Gewerbeeinheit (auch mit Nachbarn) oder der eigenen selbst genutzten Gewerbeeinheit Ihrer Firma.
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland für alle von Ihnen als Versicherungsnehmer selbst genutzten Gewerbeeinheiten.
Steuer-Rechtsschutz
Streitigkeiten vor Finanzgerichten um Grundsteuer oder Anerkennung von Absetzungsmöglichkeiten.
Leistungsbeispiele zu Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Selbstständige
(gem. Klausel 3 zu den ALLRECHT-ARB)
Versicherter Leistungsbaustein mit Leistungsbeispiel:
(Weitere Erläuterungen siehe unter „Allgemeine Informationen“)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
In Folge eines Sachschadens (z.B. Feuer, Diebstahl, Leitungswasser) möchte Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zahlen. Sie müssen die Leistung einklagen.
Weitere Erläuterungen zum Versicherungsvertrags-Rechtsschutz:
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen über Motorfahrzeuge und Anhänger und für Streitigkeiten gegen die Allrecht.
Versicherungsschutz besteht im normalen Geltungsbereich. Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Die Versicherungssumme ist auf 300.000 Euro begrenzt.
Leistungsbeispiele zu erweitertem Straf-Rechtsschutz
(gem. Sonderbedingungen zu den ALLRECHT-ARB)
Versicherte Leistungsbausteine mit Leistungsbeispielen:
(Erläuterungen siehe unter „Allgemeine Hinweise“)
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Gegen Ihren bei einer Behörde tätigen Lebenspartner wird wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens ein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Ihr Lebenspartner muss sich mit Unterstützung eines Anwalts gegen die Vorwürfe seines Dienstherrn zur Wehr setzen.
Straf-Rechtsschutz
Nach einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt erstattet dieses Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Steuerhinterziehung. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Sie benötigen einen Spezial-Anwalt, um sich zu wehren
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Gegen Sie wird ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften zur Unfallverhütung (oder das Ladenschlussgesetz, Lebensmittelgesetze, das Abfallbeseitigungsgesetz, Umweltschutz-gesetze, die Feuerpolizeiverordnung etc.) eingeleitet. Mit Hilfe eines Anwaltes versuchen Sie den Erlass der Ordnungswidrigkeitenbescheides zu verhindern.
Worin liegt der Unterschied zwischen dem erweiterten Straf-RS und dem „normalen Straf-RS?
Mit dem „normalen“ Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz wegen einer fahrlässig begangenen Straftat bzw., bei Taten, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind (z.B. Körperverletzung), wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass vorsätzlich gehandelt wurde.
Bei Straftaten, die nur vorsätzlich begehbar sind, besteht niemals Versicherungsschutz – egal, wie das Verfahren endet!
Anders beim erweiterten Straf-Rechtsschutz. Es werden für den Versicherungsnehmer oder, wenn der Versicherungsnehmer der Rechtsschutzgewährung vorab zustimmt, die Kosten eines Verfahrens wegen eines Vergehens* (nicht eines Verbrechens) übernommen, dass nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Nötigung, Steuerhinterziehung, Untreue). Kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes, sind auch hier die erbrachten Leistungen zurück zu erstatten.
*Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Weitere Leistungen und Erläuterungen zum Erweiterten Straf-Rechtsschutz:
Für den Versicherungsnehmer umfasst der Versicherungsschutz auch eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, die dazu dient, die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrig-keitenverfahren zu unterstützen.
Der Versicherungsnehmer ist ferner geschützt, wenn er in einem Straf- und Ordnungswidrigkeiten-verfahren als Zeuge vernommen werden soll.
Richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen zunächst nicht benannte natürliche Personen, besteht Versicherungsschutz auch für die rechtzeitige strafrechtliche Vertretung des Unternehmens, damit durch eine Firmenstellungnahme die Ausweitung des Ermittlungsverfahrens auf Betriebsangehörige vermieden wird.
Wichtige Hinweise:
Versicherungsschutz besteht im normalen Geltungsbereich. Die Versicherungssumme ist auf 300.000 Euro begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht für verkehrsrechtliche Streitigkeiten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist:
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Privatbereich und aus dem beruflichen Bereich als Arbeitnehmer.
Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Die ALLRECHT vermittelt dem Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahren in Deutschland und trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr vermittelten Mediators bis zu 1.500 Euro je Mediation. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ALLRECHT die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nichtversicherter Personen.
Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle oben genannten Leistungsarten.