Wen schützt die ALLRECHT?
- Sie als Versicherungsnehmer,
- Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
- die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
- Ihre in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartner (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt.
Versicherungsschutz besteht:
- im Privatleben,
- im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter, Hausfrau, Schüler, Student,
- im Straßenverkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeugen wie z.B. Autos, Motorrädern, Mofas und Anhängern,
- als Mieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen zu Lande,
- als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Landfahrzeuge.