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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Fragen und Antworten zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
(§ 26 ALLRECHT-ARB)

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere haben, nutzen Sie doch bitte die Kontaktmöglichkeiten.

 

Was ist mit "Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen" gemeint?

In bestimmten Fällen ist es sinnvoll mögliche Rechtsverletzungen in der Zukunft zu unterbinden. Die künftige Verhinderung von Beleidigungen, Nötigung, Stalking, Cyber Mobbing etc. kann über die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs erreicht werden.


Kann ich auf einen Anwalt verzichten und mich selbst vertreten oder verteidigen?

Können Sie das in jedem Falle, vor jedem Gericht, in jeder Instanz? (Nein; Anwaltszwang in bestimmten Prozessen und Gerichtsinstanzen.) Und sind Ihre Erfolgs-Chancen mit einem erfahrenen Rechtsanwalt nicht größer?

Haben Sie die Zeit, die sich Ihr Anwalt für Sie nehmen muss? Wollen Sie die erheblichen Kosten des Verfahrens (Anwalts-, Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigengelder, gegnerische Kosten) selbst tragen?

Warum auf die Unterstützung durch einen qualifizierten Anwalt und auf Kostenfreiheit verzichten, wenn Sie mit ALLRECHT beides haben können?!

uid:222 / 01.09.2010 18:53:04 / 6082