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Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz

Produktdetails zu Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz
(§ 21 Abs. 1,4,6 bis 9 ALLRECHT-ARB)

 Wen schützt die ALLRECHT?

  • die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer angegebene juristische oder natürliche Person.

Versicherungsschutz besteht:

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorräder, Mofas.
  • Neu angeschaffte Fahrzeuge sind ab Zulassungsdatum mitversichert, müssen aber nach Aufforderung gemeldet werden.
    Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben!
  • als Mieter jedes als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers,
  • als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
uid:222 / 01.09.2010 18:50:51 / 6066