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Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz

Leistungsbeispiele zu Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz
(§ 21 Abs. 1,4,6 bis 9 ALLRECHT-ARB)

Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie werden mit Ihrem PKW in einen Unfall verwickelt. Unfallhergang und Schuldfrage sind strittig. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Kurz nach einer Inspektion Ihres PKW frisst sich der Motor wegen Ölmangels fest. Er muss repariert werden. Wegen der erforderlich gewordenen Reparatur verklagen Sie die Inspektions-Werkstatt auf Ersatz Ihres Schadens.

Steuer-Rechtsschutz
Nachdem Sie Ihr Kfz. veräußert haben und der Käufer dieses ordnungsgemäß verschrottet hat, werden Sie auf Zahlung weiterer Kfz-Steuer verklagt. Sie müssen sich vor dem Finanzgericht gegen die Klage zur Wehr setzen.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Ihr Führerschein soll Ihnen entzogen (oder erheblich eingeschränkt) werden. Mit Unterstützung eines Anwalts müssen Sie sich im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug (bzw. die Einschränkung) zur Wehr setzen.

Straf-Rechtsschutz
Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verschuldet haben, bei dem zwei Fußgänger schwer verletzt wurden. Es erfolgt Anklage gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie werden der Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt. Es droht Eintragung in die Verkehrssünder-Datei. Sie wollen sich gegen den Bescheid wehren.

Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.

Die ALLRECHT vermittelt dem Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahren in Deutschland und trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr vermittelten Mediators bis zu 1.500 Euro je Mediation. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ALLRECHT die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nichtversicherter Personen.

Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle oben genannten Leistungsarten.

uid:222 / 25.10.2011 14:30:50 / 6067