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Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Produktdetails zu Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
(§ 27 ALLRECHT-ARB)

Wen schützt die ALLRECHT?


Im gewerblichen Bereich:

  • Sie bzw. Ihren land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb als Versicherungsnehmer sowie
  • die in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen.


Im privaten Bereich:

  • Sie als Versicherungsnehmer,
  • Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die im Versicherungsschein genannten, in Ihrem Betrieb tätigen und dort wohnhaften Mitinhaber, Hoferben und Altenteiler,
  • deren Ehegatten, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Versicherungsschutz besteht:

Im gewerblichen Bereich:

  • für Sie bei Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Land- oder Forstwirt,
  • für Ihre Mitarbeiter bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Sie,
  • als Eigentümer oder Verpächter eigenen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,
  • als Pächter fremden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes,
  • für alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge,
  • für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter von zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen (Land- Kfz. und Anhänger),
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und der oben genannten Selbstfahrer- Vermietfahrzeuge.

 

Im privaten Bereich:

  • im Privatleben,
  • für die von Ihnen selbst bewohnte Wohneinheit,
  • als Vermieter oder Mieter von Hofgebäuden oder Wohnungen, die er, seine mitversicherten Familienangehörigen oder die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Personen benutzen,
  • im Beruf als Nichtselbstständige,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf Ihre Familie, und die Familie der Mitinhaber, Hoferben oder Altenteiler zugelassenen PKW, Kombi und Krafträder,
  • als Mieter jedes als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers,
  • als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen, als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
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