Wen schützt die ALLRECHT?
- Sie als Versicherungsnehmer,
- Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,
- die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden minderjährigen und volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
- Ihre in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartners (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt.
Versicherungsschutz besteht beim Vorliegen eines konkreten Beratungsbedürfnisses in eigenen Rechtsangelegenheiten der versicherten Personen:
- im Privatleben,
- im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter,
Hausfrau, Schüler, Student, - als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln.
Wartezeit:
Eine Wartezeit ist für die telefonische Erstberatung nicht vereinbart.