Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

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Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
(§ 29 ARB)

Mit dem Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen, die Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, usw. betreffen. Entweder als günstige Ergänzung zu einer privaten und beruflichen Absicherung, oder als eigenen Vertrag – z. B. wenn Sie Wohneinheiten als Vermieter absichern wollen.
Mehr Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie in den Produktdetails und in den Leistungsbeispielen.
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