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Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Leistungsbeispiele zu Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz für Gewerbeeinheiten, Wohneinheiten, unbebaute Grundstücke oder Garagen
(§ 29 ALLRECHT-ARB)

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Ihr Vermieter erhöht die Miete. Sie sind damit nicht einverstanden. Es kommt zum Miet-Prozess.

Steuer-Rechtsschutz
Sie legen Einspruch gegen den Ihrer Ansicht nach fehlerhaften Grundsteuerbescheid ein. Das Finanzamt weist den Einspruch zurück. Sie müssen vor dem Finanzgericht klagen.

Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.

Die ALLRECHT vermittelt dem Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahren in Deutschland und trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihr vermittelten Mediators bis zu 1.500 Euro je Mediation. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ALLRECHT die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nichtversicherter Personen.

Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle oben genannten Leistungsarten.

uid:222 / 25.10.2011 14:33:09 / 6073