


Fahrzeug-Rechtsschutz
(§ 21 Abs. 3,4,7,8 und 10 ARB)
Sie wollen ein nicht auf Sie zugelassenes Fahrzeug versichern? Kein Problem – mit dem Fahrzeug-Rechtschutz treffen Sie genau die richtige Wahl. Sie als Verkehrsteilnehmer sind geschützt als Eigentümer / Halter für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge, auch wenn diese nicht auf Sie zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind – selbstverständlich auch als Mieter jedes zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges.