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Fahrzeug-Rechtsschutz

Produktdetails zu Fahrzeug-Rechtsschutz
(§ 21 Abs. 3, 4, 7, 8 und 10 ALLRECHT-ARB)

Wen schützt die ALLRECHT?

  • die im Versicherungsschein benannte Person.

Versicherungsschutz besteht:

  • im Straßenverkehrsbereich,
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse der im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge oder Anhänger. Versicherungsschutz für weitere Fahrzeuge besteht erst nach Einreichung eines entsprechenden Rechtsschutzantrages.
    Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben!
  • als Mieter jedes als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers,
  • als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
  • als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
  • auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
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