



An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere haben, nutzen Sie doch bitte die Kontaktmöglichkeiten.
Ersetzt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den ALLRECHT-SCHUTZ?
Mit Ihrer obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie dafür gesorgt, dass Schäden anderer Verkehrsteilnehmer, die Sie verschuldet haben, ersetzt werden.
Haben Sie sichergestellt, dass auch Ihre eigenen Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) nach einem Unfall vom Schädiger ersetzt werden?
Ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung eine Garantie hierfür? Zahlt sie in jedem Falle, was Sie fordern?
Gäbe es dann so viele Zivilprozesse nach Verkehrsunfällen? Wer hat in einem solchen Prozess die besseren Erfolgschancen? Derjenige ohne oder der mit Anwalt? Warum wollen Sie die Kosten eines Prozesses (Kosten für Anwälte, Gericht, Zeugen, Sachverständige) riskieren und ggf. selbst zahlen?
Mit ALLRECHT-SCHUTZ kostet Sie der Prozess nichts, denn ALLRECHT zahlt für Sie!
Denn erst Kraftfahrzeug-Haftpflicht plus Rechtsschutz = 100 Prozent Sicherheit für Sie als Auto- oder Motorradfahrer.