Volljährigkeit

Volljährigkeit und was dann?

18!! Das heißt eigene Entscheidungen treffen, unabhängig von den Eltern sein. Man darf Kaufverträge schließen, heiraten, endlich Auto fahren usw. ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen. Klar, das macht Spaß - solange nichts passiert.

Ab 18 ist man selbst für sein Leben verantwortlich. Man fängt an, sich Gedanken über seine Zukunft zu machen, wie es z. B. nach der schulischen Laufbahn weitergeht - ob Studium oder Ausbildung.
Die ersten Fahrstunden wurden genommen oder stehen noch bevor - die Fahrprüfung - danach überlegt man sich, ob man sich ein eigenes Auto leisten kann.

Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung - dazu zählt auch der Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert. Vorausgesetzt, sie verfügen noch über kein eigenes Einkommen. Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

ALLRECHT … damit Sie Recht behalten!

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