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FALL DES MONATS

Pfusch in der Klinik - Arzthaftung

Michael M., Sohn unseres Kunden Lothar M., ist nach einem Sturz mit dem Roller in die XY-Kliniken eingeliefert worden. Dort diagnostizierte der behandelnde Arzt neben einem Bruch auch eine Verrenkung des Ellenbogengelenks. Nach einer ersten  Operation war der gewünschte Erfolg noch nicht eingetreten, so dass eine erneute Operation angeraten wurde.

Trotz der mehrfachen Behandlung litt Michael in der Folgezeit unter wiederkehrenden Verrenkungen des Ellenbogengelenks. 18 Monate später wurde in einer anderen Klinik festgestellt, dass die von der XY-Klinik nach dem Unfall gewählte Heilbehandlung ungeeignet gewesen war.

Unser Kunde klagte daraufhin auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld in Höhe von 51.000 Euro wegen Operationsmängeln. Folgende Kosten des Rechtsstreits wurden von der ALLRECHT übernommen:

 

Streitwert: 51.000,00 Euro
Bisher von der ALLRECHT gezahlt:  6.182,62 Euro
Verbleibendes Kostenrisiko des Rechtsstreits
in 2 Instanzen:
19.533,09 Euro

 ... damit Sie Recht behalten!

  • Fall des Monats Oktober 2010

Unsere Kundin B.F. beklagte nach einem durch einen anderen Verkehrs-teilnehmer verursachten Auffahrunfall erhebliche Verletzungen an der Wirbel-säule. Diese Beschwerden führten dazu, dass sie seit dem Jahr 2004 bis zum heutigen Tage arbeitsunfähig ist. Der Haftpflichtschaden am Fahrzeug ist vom Versicherer  des Unfallgegners ohne Beanstandung übernommen worden. Das Schmerzensgeld und den durch die Arbeitsunfähigkeit entstandenen bisherigen und zukünftigen Verdienstausfall in Höhe von insgesamt 531.000 Euro mochte die Haftpflichtversicherung nicht begleichen.

Unsere Kundin war gezwungen mit anwaltlicher Unterstützung ihre Schaden-ersatzforderungen gegenüber der Haftpflichtversicherung einzuklagen. Folgende Kosten des Rechtsstreits wurden von der ALLRECHT übernommen:

 

Streitwert:531.000,00 Euro
Bisher von der ALLRECHT gezahlt:    6.780,25 Euro
Verbleibendes Kostenrisiko des Rechtsstreits
in 2 Instanzen:
  58.528,33 Euro

  • Fall des Monats September 2010

Wegen Hustens kein Unfallschutz!

Unser Kunde E.P. hat bei einem Verkehrsunfall den Verlust mehrerer Finger an einer Hand erlitten. Bei der Schilderung des Unfallhergangs hatte er angegeben, dass er vor dem Unfall  husten musste, danach gezwungen war, heftig abzubremsen und dabei mit dem Wagen ins Schleudern kam.

Seine Unfallversicherung wertete das „Husten“ als kausale Unfallursache  und verwehrte den Versicherungsschutz. Die Ursache sei aus dem Versicherungs- nehmer selbst herausgekommen; es handele sich somit nicht um ein „von außen auf den Versicherungsnehmer einwirkendes Geschehen“. Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung läge also nicht vor.

Unser Kunde war damit nicht einverstanden. Er beauftragte einen Rechtsanwalt, mit anwaltlicher Unterstützung seine Forderung von insgesamt 112.400,00 Euro, bestehend aus Sofortleistung, Krankenhaustagegeld und Invaliditätszahlung bei einem Invaliditätsgrad von 50% gegenüber der Unfallversicherung durchzusetzen.

Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherung hat das Kostenrisiko für den Rechtstreit ihres Kunden übernommen.

 

Streitwert:112.400,00 Euro
Bisher von der ALLRECHT gezahlt:    2.237,56 Euro

Verbleibendes Kostenrisiko des Rechtsstreits
in 2 Instanzen:

  24.347,16 Euro
                   

ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen ... damit Sie Recht behalten!

uid:222 / 18.11.2010 11:52:18 / 33844